Auktionsware versenden: So kommt Ersteigertes zum Käufer

Auktionsware versenden: So kommt Ersteigertes zum Käufer

Mittwoch, 14.12.2022 – „Zum Ersten, zum Zweiten – und zum Dritten. Verkauft!“ Wenn auf einer Aktion der Hammer gefallen ist, ist die schwierigste Etappe auf dem Weg zum begehrten Kunst- oder Sammelobjekt für den Käufer oder die Käuferin bewältigt. Die längste Etappe steht dann allerdings noch aus – nämlich das Überführen des Objekts an den Bestimmungsort. Und je nachdem, wie sperrig, teuer oder empfindlich das Objekt ist, ist dabei einiges zu beachten.

Sie nehmen gelegentlich oder regelmäßig an Auktionen teil, oder Sie tragen sich mit dem Gedanken, demnächst erstmalig eine Auktion zu besuchen? Dann müssen Sie wissen, wie Sie das Ersteigerte nach dem Kauf zu sich nach Hause schaffen können (oder dorthin, wo Sie es haben möchten). Lesen Sie dazu den nachfolgenden Text! Und auch, wenn Sie selbst Auktionär oder Vertreter eines Aktionshauses sind, sollten Sie weiterlesen – denn hier erfahren Sie, welche „Knackpunkte“ es aus Kundensicht beim Thema „Auktionsware versenden“ gibt und wie Sie Ihren Versandservice maximal kundenfreundlich organisieren können.

Dieser Blog-Text informiert Sie darüber,

  • wie man Kunst versenden und Sperrgut versenden kann (und wie man im Vorfeld Gemälde verpacken bzw. empfindliche Waren verpacken sollte),
  • worauf es beim Versenden von Auktionshauswaren – also z. B. Gemälden, Antiquitäten, Kunstgegenständen, Sammelobjekten usw. – vor allen Dingen ankommt und
  • wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Versand von Wertgegenständen aussehen.

 

Rechtliches: Der Käufer ist in der Veranwortung

Zunächst das Rechtliche: Wer auf einer Versteigerung eine Ware erwirbt, muss diese selbstverständlich nach dem Kauf entgegennehmen bzw. sich um die Abholung kümmern. Wenn man als Käufer oder Käuferin persönlich anwesend ist und die Ware keine ausufernden Dimensionen hat, ist das natürlich kein Problem. Schwierig wird’s aber, wenn man die Ware aus der Distanz gekauft hat (z. B. als Telefonbieter) oder wenn es sich um etwas sehr Großes oder sehr Wertvolles handelt. Dann steht das Thema Versand im Raum – und damit auch das Thema Haftung.

Ersteigerte Kunst verschicken – das BGB macht klare Vorgaben

Da Auktionshäuser keine Versandpflicht haben, ist die Organisation des Versands grundsätzlich Sache des Käufers. Viele Auktionshäuser bieten ihren Kunden zwar an, den Versand für sie in die Wege zu leiten – das bedeutet aber nicht, dass sie dann auch für den reibungslosen Transport verantwortlich sind. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt den sogenannten Versendungskauf unmissverständlich: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Ware, so trägt der Käufer gemäß § 447 BGB selbst das Versandrisiko – und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem der Verkäufer die Ware dem ausgewählten Transporteur (Post oder Kurierdienst) übergibt. Das Auktionshaus haftet beim Verschicken also grundsätzlich nicht für Schäden oder Verlust.

Zeitfenster

Die meisten Auktionshäuser gewähren Käufern für das Abholen oder Abholenlassen ihrer Waren ein Zeitfenster von 7–14 Tagen im Anschluss an die Auktion. Innerhalb dieser Zeit muss der Transport organisiert werden bzw. muss dem Auktionshaus der Auftrag zum Organisieren des Transports zugegangen sein. Verbleibt die Ware länger im Auktionshaus, werden für den Käufer Lagergebühren fällig. (Diese können recht üppig ausfallen; schließlich ist Lagerfläche ein teures Gut.)

Worauf kommt es beim Versenden von Auktionsware an?

Welche Aspekte sind nun wichtig, wenn es darum geht, ersteigerte Waren zu ihrem Bestimmungsort transportieren zu lassen? Die Versandkosten jedenfalls nicht. Wenn Sie viele hundert oder sogar viele tausend Euro für den Erwerb eines wertvollen Objekts ausgegeben haben, sollten die Versandkosten für Sie keine entscheidende Rolle spielen. Im Vordergrund sollten eher andere Aspekte stehen:

  • Verpackung,
  • Transportsicherheit und
  • Versicherung (bzw. Versicherungswertgrenze).

 

Verpackung

Wenn Sie als Käufer Ihre ersteigerte Ware nicht selbst verpacken (können) – etwa, weil Sie selbst gar nicht vor Ort sind –, sind Sie darauf angewiesen, dass es jemand anders tut. So weit, so klar. Weniger klar ist, wer dieser jemand ist. Sofern das Auktionshaus, bei dem Sie den Kauf getätig haben, einen Verpackungsservice anbietet – viele Aktionshäuser tun das oder arbeiten in puncto Verpackung mit Mail Boxes Etc. zusammen –, dürfen Sie diesen natürlich in Anspruch nehmen. Was aber, wenn das Auktionshaus diesen Service nicht anbietet? Kurierdienste kümmern sich in aller Regel nur um den Transport; das Verpacken übernehmen sie nicht. Schauen Sie deshalb unbedingt frühzeitig in die AGB des Auktionshauses! Steht dort nichts von Verpackungsservice, müssen Sie sich darauf einstellen, dass Sie bei Versandwunsch jemanden schicken müssen, der Ihre Ware transportfertig macht.

Bilder verpacken und versenden – ein Job für Spezialisten

Gemälde richtig zu verpacken, ist übrigens keine banale Aufgabe – das wird Ihnen jeder Galerist bestätigen. Es gibt zwar standardisierte Versandverpackungen für Bilder (Kartonagen in verschiedenen Größen), aber diese sind primär für Kunstdrucke, für Grafiken und für Fotos gedacht. Wollen Sie ein echtes Gemälde verschicken, womöglich noch ein jahrhundertealtes, müssen Sie beim Verpacken viel mehr Aufwand betreiben. Säurefreies Seidenpapier muss dann ebenso zum Einsatz kommen wie Luftpolsterfolie, Packpapier und Kantenschutzelemente. Dass nicht mit bloßen Händen gearbeitet werden darf, damit das Gemälde nicht durch Hautfettrückstände beschädigt wird, versteht sich außerdem. Der oder die Einpackende soltte am besten fusselfreie Baumwollhandschuhe tragen.

Kunst und zerbrechliche Gegenstände verpacken

Skulpturen, antike Spiegel, Glasgegenstände oder Porzellansets stellen in puncto Verpackung ebenfalls eine echte Herausforderung dar. Abgesehen von einer ausreichend guten Abpolsterung kommt es bei diesen Objekten nämlich auch auf die richtige Anordnung im Karton an. Verschieden große Porzellanschüsseln sollten z. B. nicht ineinander gestellt werden, wie platzsparend diese Anordnung auch immer sein mag. Stattdessen sind die Hohlräume mit Füllstoff (Styropor, Füllwatte, Packpackpier) auszufüllen. Porzellanteller dürfen zwar gestapelt werden (mit Polsterelementen als Zwischenlage), aber nicht sonderlich hoch – vier Teller sollten die Grenze sein. Grund: Bekommt der oberste Teller einen vertikalen Stoß ab, so fährt eine Schockwelle durch ALLE Teller im Stapel, und alle Teller zerbrechen. Dieses physikalische Phänomen, das im Übrigen auch für Steinplatten gilt, machen sich z. B. Karatekünstler zunutze, wenn sie publikumswirksam meterhohe Steinplattenstapel mit der Hand durchschlagen.

Transportsicherheit

Je wertvoller eine versendete Ware ist, desto mehr kommt beim Transport der Sicherheitsaspekt zum Tragen. Dabei geht es weniger um den Schutz vor Beschädigung – dieser lässt sich ja durch geeignete Verpackung sicherstellen – als vielmehr um den Schutz vor Diebstahl oder Raub. Jedes Jahr werden tausende Pakete auf dem Weg vom Absendeort zum Empfänger gestohlen, nicht selten aus den Transportfahrzeugen heraus. Schon 2011 betrug die Zahl der jährlich angezeigten Diebstähle im Pakettransportgewerbe laut Polizeigewerkschaft rund 3.300; inzwischen dürfte sie angesichts der rasant gestiegenen Versandaktivitäten weit höher liegen.

Wenn Sie bei teuren Gütern – wie Gemälden, Antiquitäten, Uhren oder Schmuckgegenständen – auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie den Versand nur in die Hände eines spezialisierten Kurierdienstes legen. Sofern der Warenwert wesentlich mehr als etwa EUR 500 beträgt, bleibt Ihnen auch gar nichts anderes übrig, denn die etablierten Paketzustelldienste schließen den Versand von höherpreisigen Objekten kategorisch aus (s. Versicherung und Versicherungswertgrenzen). Die Wertobergrenze einfach ignorieren und aufs Beste hoffen? Keine gute Idee. Wenn Sie z. B. eine ersteigerte 1.000-Euro-Armbanduhr vom Paketdienst DHL transportieren lassen, erhalten Sie im Verlustfall nicht einmal den maximalen Haftungsbetrag von 500 Euro, denn DHL betrachtet den Transportauftrag dann als Verstoß gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dieser Begründung wird dann jegliche Zahlung verweigert.

Bei spezialisierten Diensten hat Sicherheit dafür einen großen Stellenwert: Für den Transport werden gepanzerte Fahrzeuge eingesetzt, und hochpreisige Kleinodien wie Uhren oder Schmuck werden in verplombte Umverpackungen gesteckt. Diese Umverpackungen verhindern, dass die eigenen Angestellten die Sendung manipulieren. Ebenfalls wichtig (insbesondere dann, wenn Sie Gemälde versenden wollen): Die Transportfahrzeuge von spezialisierten Diensten sind klimatisierbar – und zwar auch im Laderaum.

Versicherung und Versicherungswertgrenzen

Ein ganz entscheidender Aspekt beim Versand von hochpreisiger Auktionshausware ist die Versicherungsmöglichkeit. Vor Unfällen ist schließlich niemand gefeit, auch nicht der erfahrenste Kurier. Kommt es dann zu einem Schaden an der transportierten Ware, sollte die Ware wenigstens gut versichert sein. Die etablierten Paketzustelldienste DHL, DPD, GLS und Hermes ziehen hier allerdings sehr niedrige Grenzen: Sie versichern Paketsendungen nur mit einigen hundert Euro. Waren, die einen wesentlich höheren Wert haben, sind, wie bereits erwähnt, entweder vom Versand ausgeschlossen oder bedürfen einer Zusatzersicherung (die aber nicht für jede Art von Waren abgeschlossen werden kann).

Versicherungsgrenzen für Wertsendungen bei Paketzustelldiensten

DHL Paket Deutschland

DPD

GLS

Hermes

Versicherungsgrenze:

EUR 500

Versicherungsgrenze:

EUR 520

Versicherungsgrenze:

EUR 750

Versicherungsgrenze:

EUR 500 für Pakete,

EUR 50 für Päckchen

Mögliche Zusatzversicherung:

bis EUR 25.000

Einschränkung: Zusatzversicherungen können nur für den internationalen Versand abgeschlossen werden. Für den innerdeutschen Versand ist die Höherversicherung von Valoren der Klasse II. (Antiquitäten, Schmuck, Uhren usw.) nicht möglich.

Mögliche Zusatzversicherung:

bis EUR 13.000

Einschränkung: Zusatzversicherungen können nur von Geschäftskunden abgeschlossen werden, nicht von Privatkunden.

Mögliche Zusatzversicherung:

bis EUR 2.500

 

Mögliche Zusatzversicherung:

keine

Vom Versand ausgeschlossen:

Antiquitäten, Schmuck, Uhren, Gemälde etc. im Wert von über EUR 500

Vom Versand ausgeschlossen:

Antiquitäten, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Kunstgegenstände, Pelze, Teppiche im Wert von über EUR 520 EUR

Vom Versand ausgeschlossen:

Wertgegenstände wie z. B. Uhren im Wert von über EUR 500 pro Stück; außerdem darf der Gesamtwert eines Pakets die Summe von EUR 5.000 nicht überschreiten

Vom Versand ausgeschlossen:

Kunstwerke, Antiquitäten, Sammlerobjekte wie Briefmarken, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine

[Quelle: Paketda! – Stand: 2022 (https://www.paketda.de/verschicken/geld-schmuck-wertpaket.html#haftungsgrenzen)]

Spezialisierte Kurierdienste

Wollen Sie als Privatperson Waren verschicken bzw. abholen lassen, die deutlich wertvoller als EUR 500 sind, müssen Sie also einen Wertkurierdienst beauftragen. Wertkurierdienste nehmen bereitwillig Versandaufträge für Objekte von hohem Wert entgegen, je nach Dienst beträgt die Wertobergrenze bis zu EUR 250.000. Ob es sich dabei um Valoren der Klasse I., also um personalisierbare Wertgegenstände, oder um Valoren der Klasse II. handelt, spielt keine Rolle. Eine Versicherung ist automatisch inklusive; der Versicherungswert kann dabei meistens vom Versender selbst gewählt werden.

Verpackungsleistung ist nicht inbegriffen

Zu beachten ist indes, dass das Verpacken nicht zum Leistungskatalog von Wertkurierdiensten gehört. Heißt: Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, dass das zu versendende Objekt zu Beginn der Reise ordentlich verpackt wird. Mehr noch: Viele Wertkurierdienste machen in Bezug auf die Verpackung ganz bestimmte Vorgaben. Oft wird in den AGB z. B. verlangt, dass das Transportgut manipulationssicher einzupacken ist – also so, dass „ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist“. Im Klartext bedeutet das, dass Sie Ihr Objekt auf eigene Kosten in Folie einschweißen lassen oder mit nicht ablösbarem Sicherheitsklebeband umwickeln müssen. Lediglich für kleine Wertgegenstände, wie etwa Taschenuhren, Diamanten, Schmuckgegenständen o. Ä., stellen Wertkurierdienste wie oben erwähnt verplompte Umschläge zur Verfügung, sogenannte „Safebags“. Das sind Plastikbeutel mit Sicherheitsverschluss. Der vom Absender bereits vorverpackte (!) Wertgegenstand wird dann in Gegenwart des Abholfahrers in das Safebag eingelegt, und dann wird der Beutel verschlossen. Die Tragfähigkeit eines solchen Beutels liegt aber nur bei 3 kg. Ist das Wertobjekt schwerer – oder ist es größer als etwa 30 cm –, müssen Sie sich um eine Alternative kümmern.

Zusammenfassung

Wenn Sie vorhaben, Auktionshausware zu ersteigern, die Sie voraussichtlich nicht selbst zu sich nach Hause holen können – etwa, weil Sie fernmündlich bieten wollen oder weil die Ware für den Eigentransport zu sperrig oder zu wertvoll ist –, sollten Sie sich frühzeitig über den Service des jeweiligen Auktionshauses informieren. Wird ein Versandservice angeboten – und wenn ja, ist das Verpacken inklusive? Falls KEIN Verpackungs-/Versandservice angeboten wird, haben Sie folgende Optionen:

  1. Konktaktieren Sie Mail Boxes Etc.! Wir bieten Ihnen in Sachen Auktionshauswarenversand-/abholung einen Rundum-Service, der sowohl das Verpacken als auch das Versenden und das Versichern einschließt. Gemälde versenden, Kunst versenden, Sperrgut versenden (z. B. Möbel, Spiegel o. Ä.) – alles kein Problem! Näheres erfahren Sie, wenn Sie sich über unsere Service-Konzepte MBE SaveValue bzw. MBE SaveValue Art informieren, die wir speziell für Auktionshauskunden und -kundinnen ins Leben gerufen haben.
  2. Wird die Ware den Wert von 500 EUR bzw. von 750 EUR voraussichtlich nicht übersteigen? Dann können Sie sie mit einem der etablierten Paketzustelldienste (DHL, DPD, GLS, Hermes) versenden bzw. abholen lassen. Ums Verpacken müssen Sie sich aber selbst kümmern.
  3. Wird die Ware voaussichtlich wertvoller als 750 EUR sein? Dann müssen Sie einen Wertkurierdienst beauftragen. Auch in diesem Fall sind Sie für das Verpacken selbst in der Pflicht, wobei sie auch noch die Vorgaben des von Ihnen ausgewählten Kurierdienstes einhalten müssen (manipulationssichere Verpackung für Gegenstände, die nicht in einen Safebag passen).

 

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